FAQ Radarwarntechnik
Ist der Besitz von Radarwarngeräten strafbar?
Nein, der Besitz ist nicht strafbar. Das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen im Straßenverkehr stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit 75 € Bußgeld geahndet wird.
Vor welchen Messungen können die Geräte warnen?
Die Geräte warnen vor allen mobilen und festinstallierten Messgeräten, die mit Radar- oder Lasertechnik arbeiten. Dies gilt auch für Abstandsmessungen.
Vor welchen Messungen warnen die Geräte nicht?
Vor Videoaufzeichnungen ohne Radar, Lichtschranken und Messungen mit Koaxialkabeln, die im Boden eingelassen sind, können die Geräte nicht warnen.
Welches Gerät für welchen Zweck?
Derzeit ist der Valentine One das unangefochtene Top-Gerät für Westeuropa. Dieses Gerät setzt die Maßstäbe. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz gibt es kein besseres Gerät.
Wenn Sie häufig in Osteuropa unterwegs sind, empfehlen wir ein Gerät von Beltronics.
Alle von uns angebotenen Geräte sind für Deutschland, Österreich und die Schweiz geeignet, jedoch müssen Sie bei einem sehr günstigen Gerät u.U. mit weniger genauen Ergebnissen und gelegentlichen Fehlalarmen rechnen.
Funktionieren die Geräte auch in anderen Ländern?
Ja, das sich die Messverfahren weltweit ähneln, kann der größte Teil der internationalen Messgeräte erkannt werden.
Welche Geräte eignen sich zum Festeinbau?
Zum Festeinbau empfehlen wir das Valentine RC - Paket mit seperatem Display, Fernbedienung und Audio Adapter
Wo finde ich eine Werkstatt, die den Radarwarner einbaut?
Der Valentine One ist inkl. Zubehör sehr einfach zu installieren. Wir vermitteln Ihnen gerne den Kontakt zur einer seriösen und diskreten Fachwerkstatt