Ist der Besitz von Radarwarngeräten strafbar?
Nein, der Besitz ist nicht strafbar. Das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen im Straßenverkehr stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit 75 € Bußgeld geahndet wird.
Vor welchen Messungen können die Geräte warnen?
Die Geräte warnen vor allen mobilen und festinstallierten Messgeräte, die mit Radar- oder Lasertechnik arbeiten. Dies gilt auch für Abstandsmessungen.
Vor welchen Messungen warnen die Geräte nicht?
Vor Videoaufzeichnungen ohne Radar, Lichtschranken und Messungen mit Koaxialkabeln, die im Boden eingelassen sind, können die Geräte nicht warnen.
Funktionieren die Geräte auch in anderen Ländern?
Ja, das sich die Messverfahren weltweit ähneln, kann der größte Teil der internationalen Messgeräte erkannt werden.